Asbest - einst gepriesener Baustoff, heute gefährliches Abfallproblem

Hohe Hitzebeständigkeit und ein gutes Isoliervermögen sind ausgezeichnete Eigenschaften der mineralischen Naturfaser. Gerade wegen dieser hohen Nutzbarkeit fand der Baustoff bis in die 80er Jahre eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten.

Erst Jahre später erkannte man die Risiken, die von den feinen Asbestfasern ausgehen können. Denn Asbest zerfasert leicht und bildet dabei sehr feine Fasern, die schädlich für den menschlichen Organismus sind.

Studien an asbestbelasteten Arbeitern haben gezeigt, dass das Einatmen von Asbestfasern zu krankhafter Vermehrung des Bindegewebes in der Lunge (Asbestose), Lungenkrebs sowie zu Tumoren des Brust- oder Bauchfells (Mesotheliome) führen kann.

Zusätzliche Infos

Wie erkennt man Asbestanteile im Baustoff?

Wie erkennt man Asbestanteile im Baustoff?

Insbesondere das Alter und die Funktion eines Gebäudes lassen die Verwendung von Asbest erahnen.

Besonders im Hochbau zwischen den Jahren 1950 und 1990 wurde Asbest gerne eingesetzt. Weit verbreitet sind auch asbesthaltige Fassaden und Dachdeckungen aus den 70er und 80er Jahren. Krankenhäuser, Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Sporthallen u. ä. wurden derzeit häufig mit asbesthaltigem Material versehen und zusätzlich in Heizungszentralen und beim Brandschutz eingesetzt.

Wie kann Asbest entfernt werden?

Wie kann Asbest entfernt werden?

Wenn bereits verlegte oder eingebaute asbesthaltige Materialien unsachgemäß entfernt werden, kann es zu einer sehr hohen Freisetzung von Asbestfasern kommen. Daher muss bei der Entfernung unbedingt folgendes beachtet werden:

  • Bei Verdacht auf Asbest unbedingt eine sachkundige Person zur Begutachtung hinzuziehen
  • Asbesthaltige Gegenstände vorsichtig und fachkundig entfernen lassen
  • Nur Fachfirmen dürfen Arbeiten an Bauten durchführen, die ggf. mit Asbest belastet sind
  • Verwitterte Asbestzementplatten sollten - wenn überhaupt - nur feucht und durch Fachbetriebe erfolgen.
  • Die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln Asbest (TRGS 519) sind zu beachten

Verbote im Umgang mit Asbest

Verbote im Umgang mit Asbest

Da asbesthaltige Materialien als gefährliche Abfälle eingestuft sind, gilt nach der Gefahrstoffverordnung ein sogenanntes Verwendungsverbot und nach der ChemVerbotsV ein Verbot des Inverkehrbringens.

Das bedeutet:

  • asbesthaltige Abfälle müssen immer zeitnah und sachgemäß entsorgt werden.
  • eine Ablagerung auf der Bauschuttdeponie sowie eine Verwertung als normaler Restmüll scheidet generell aus
  • entsprechende Abfälle dürfen weder (zwischen-)gelagert, noch veräußert oder weiterverwendet werden

Wo kann Asbest entsorgt werden?

Wo kann Asbest entsorgt werden?

Um alle asbesthaltigen Abfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen hat das team orange mit dem Landkreis Schweinfurt eine Zweckvereinbarung abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarung sind alle Kunden aus dem Landkreis Würzburg berechtigt (aber auch verpflichtet), entsprechend belastete Abfälle zum Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle (zwischen Bergrheinfeld und Geldersheim) zu bringen bzw. bringen zu lassen. Asbestmaterial kann dort von einem fachkundigen Transporteur direkt angeliefert werden. Darüber hinaus besteht im Landkreis Würzburg eine weitere Vereinbarung mit örtlichen Entsorgerfirmen. Diese sind verpflichtet, kontaminiertes Material ebenfalls am Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle anzuliefern.

Eine Entsorgung über die Wertstoffhöfe, die Bauschuttdeponie Sellenberg in Kirchheim oder als Restmüll ist nicht zulässig.

Mehr Informationen zum Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und zu den Anlieferzeiten für asbesthaltige Abfälle gibt es unter Tel. 0 97 21/78 21 56 oder im Internet unter www.ihr-umweltpartner.de.

Was muss bei der Entsorgung beachtet werden?

Was muss bei der Entsorgung beachtet werden?

Asbesthaltige Abfälle müssen vor ihrer Anlieferung staubdicht und reißfest verpackt werden. 

Für kleinere Mengen sind staubdichte Säcke oder Folien ausreichend. Größere Mengen müssen in sogenannten "BigBags" oder Deponieplattensäcken verpackt werden. Geeignetes Material stellt das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle zur Verfügung.

Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern müssen, sofern Sie nicht mit Restfaserbindemittel befestigt wurden, in angefeuchtetem Zustand in Säcke verpackt werden.

Nähere Infos zu den Entsorgungsgebühren erhalten Sie auch unter www.ihr-umweltpartner.de.

Was passiert nach der Entsorgung mit den belasteten Abfällen?

Was passiert nach der Entsorgung mit den belasteten Abfällen?

Nachdem die Abfälle staubdicht und reißfest verpackt entsorgt wurden, werden asbesthaltige Abfälle an den Sammelstellen auf einer Deponie eingelagert.