Gewerbeabfälle
Gewerbeabfälle richtig entsorgen – gewusst wie.
Die Gewerbeabfallverordnung – Abfalltrennung als Umweltschutz und Kostenbremse.
Seit 1. Januar 2003 gibt es die Gewerbeabfallverordnung, mit der alle Betriebe des Handwerks, der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes gesetzlich verpflichtet werden, Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle sowie biologisch abbaubare Abfälle separat zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Die gleiche Verpflichtung trifft auch freiberuflich und durch öffentliche Einrichtungen genutzte Grundstücke.
Die richtige Größe der gewerblichen Restmülltonne
Nicht verwertbare Beseitigungsabfälle müssen über ausreichend große, zusätzliche Restmüllbehälter gesammelt und schadlos beseitigt werden. Das team orange prüft deshalb in jedem Einzelfall sorgfältig, ob die vorhandene Restmülltonne für die nicht verwertbaren Abfälle ausreicht oder ob das Restmüllvolumen erhöht werden muss.
Das genaue Restmüllvolumen für die nicht verwertbaren Beseitigungsabfälle ist abhängig von Art und Umfang der gewerblichen Nutzung (z. B. Anzahl der Beschäftigten) sowie der praktizierten Abfalltrennung vor Ort.
Jeder Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende ist verpflichtet, dem team orange die hierfür notwendigen Angaben mitzuteilen.
Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2007 bestätigt, dass die Pflichtrestmülltonne für gewerbliche Siedlungsabfälle verfassungsgemäß ist.
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