Alles Wissenswerte zum Thema „Grüngut-Abfälle“

Was ist eigentlich Grüngut?

Zum Grüngut zählen sperrige Gartenabfälle wie Baum- und Heckenschnitt sowie Laub und Rasenschnitt.

Wie kann ich mein Grüngut entsorgen?

Neben Ihrer Biotonne können Sie auch zusätzliche Bioabfallsäcke benutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Entsorgungseinrichtungen zur Verfügung:

Grüngutsammelstellen

Grüngutsammelstellen

Im Landkreis Würzburg sind fünf Grüngutsammelstellen für Sie eingerichtet.
Diese können vorrangig für die Abgabe von sperrigen Grüngutabfällen, z.B. Baum- und Heckenschnitt, genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass bei den Grüngutsammelstellen nur bis zu 5 cbm Grüngut angeliefert werden kann.

Die Länge des Grüngutes darf maximal 1,50 m, der Durchmesser der einzelnen Zweige und Äste maximal 15 cm betragen. Um den Platz besser zu nutzen und damit allen Bürgern mehr Entsorgungsmöglichkeiten bereitstellen zu können, bitten wir Sie, das Grüngut zu bündeln und möglichst die Seitentriebe zu entfernen.

Adressen und Öffnungszeiten der Grüngutsammelstellen

Kompostierungsanlagen

Kompostierungsanlagen

Bioabfälle und Grüngut werden zum größten Teil in den drei Kompostierungsanlagen in Oberpleichfeld, Reichenberg und Würzburg zu hochwertigen Komposten und Erden weiterverarbeitet.

Als Landkreisbürger können Sie haushaltsübliche Mengen Grüngut von Ihrem, an die Restmüllentsorgung angeschlossenem, Grundstück direkt bei den drei Kompostierungsanlagen anliefern.

Bis zu einer Menge von 5 cbm ist dies ohne Zusatzgebühr möglich, da die Finanzierung dieser Leistung über die jährliche Abfallgebühr erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Anlieferung der Freimenge bis zu 5 cbm nur einmal pro Öffnungstag möglich ist. Eine kostenlose Teilabladung bei größeren Mengen ist leider nicht zulässig. Sämtliche Anlieferungen über der Freimenge gelten uneingeschränkt und in vollem Umfang als nicht mehr haushaltsüblich und damit als gewerblich.

Anlieferungen aus der Landwirtschaft, dem Erwerbs-, Obst- und Gartenbau sowie sonstigen nicht häuslichen Bereichen gelten immer als gewerblich und sind generell kostenpflichtig. Immer wenn ein gewerblicher Betrieb – z. B. Containerdienst, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe – bei der Anlieferung beteiligt ist, gehen wir von einer gewerblichen Anlieferung aus.

Adressen und Öffnungszeiten der Kompostierungsanlagen

Unser Extra-Tipp:

Bei den Kompostierungsanlagen können Sie auch hochwertige Komposte und Erden sowie Rindenmulch kaufen. Bitte wenden Sie sich wegen der Kosten unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt an die Betreiber.

Wertstoffhöfe

Wertstoffhöfe

Grüngut aus Privathaushalten kann in kleinen Mengen, pro Anlieferer und Tag entspricht das einer Menge von bis zu 500 Liter „Kofferraum-Inhalt“, auch zu den Wertstoffhöfen gebracht werden.

Bitte beachten Sie bei der Entsorgung von Gartenabfällen, Baum- und Heckenschnitt über Grüngut-Container: Um den Platz besser zu nutzen und damit allen Bürgern mehr Entsorgungsmöglichkeiten bereitstellen zu können, bitten wir Sie, das Grüngut zu bündeln und möglichst die Seitentriebe zu entfernen.

Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe finden Sie hier.

Grüngut-Straßensammlung

Grüngut-Straßensammlung

In allen Landkreisgemeinden finden zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, zusätzliche Grüngutsammlungen (so genannte „Straßenbündelsammlungen“) statt. Wann die Männer in Orange in Ihrer Gemeinde unterwegs sind, sehen Sie hier oder in ihrem Abfallkalender.

Wir bitten Sie, die folgenden Hinweise zu beachten, um mit uns gemeinsam einen reibungslosen Ablauf der Grüngutsammlungen im Landkreis Würzburg sicherzustellen.

  • Beginn der Sammlungen: 6:00 Uhr morgens.
    Ab diesem Zeitpunkt müssen die Grün- und Gartenabfälle am Straßenrand oder auf dem Gehsteig bereit stehen.
  • Alle Garten- und Baumabfälle müssen entweder in Papierabfallsäcken  („Grüngutsäcken“) oder handlich gebündelt zur Abholung bereit stehen. Bitte verwenden Sie nur Naturschnüre, wie z. B. Baumwoll- oder Hanfschnüre, keinen Draht oder keine Kunststoffmaterialien.
    Unser Tipp: Am besten eignet sich Paketschnur zum Bündeln.
  • Die Grüngutbündel werden von unseren „Außendienstlern“, den Männern in Orange, von Hand eingeladen. Bitte unterstützen Sie diese dabei, indem Sie nur tragbare Grüngutbündel schnüren. Die Länge Ihres Grüngutes darf maximal 1,50 m, die Stärke einzelner Äste maximal 15 cm betragen.
  • Grüngut wird nur von bebauten Grundstücken, für die auch Abfallgebühren gezahlt werden, entsorgt. So können wir beispielsweise von einem reinen Gartengrundstück kein Grüngut mitnehmen. Auch in Kleingartenanlagen wird das Grüngut nicht abgeholt, da die Bürgerinnen und Bürger hier keine Abfallgebühren zahlen.
  • Bitte legen Sie auf das gebündelt bereit gestellte Grüngut kein weiteres, loses Grüngut. Wir sind berechtigt, in diesem Fall Ihr Grüngut nicht mitzunehmen.
  • Achten Sie insbesondere darauf, dass der Straßenverkehr wegen der Bereitstellung Ihres Grüngutes nicht beeinträchtigt wird.
  • Eine Bitte zum Schluss: Wir sind sehr bemüht, die Termine für die Grünguteinsammlung exakt einzuhalten. Sollte es aber aufgrund großer Mengen Grüngut einmal nicht klappen, bitten wir um Verständnis, wenn Ihr Grüngut erst am darauffolgenden Tag abgeholt werden kann.

Downloads

An diesen Terminen wird Ihr Grüngut 2010 abgeholt!

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