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Abfallgebühren und Gebührenbescheid
Die Größe der Restmülltonne ist ausschlaggebend
für die Gebührenveranlagung.
Gebührenschuldner ist immer der Grundstücks- oder Wohnungseigentümer.
Die Gebühren für die Entsorgung sind einmal jährlich zu
entrichten,
sie werden jedes Jahr zum 15. Februar fällig.
Wir konnten im Jahr 2007 für Sie die Abfallgebühren um durchschnittlich 7,5 % senken – und auch im Jahr 2008 bleiben die Abfallgebühren konstant!
Die Gebührenübersicht 2008 finden Sie hier.
Der „Dauer“-Gebührenbescheid:
Seit 2007 ist der Gebührenbescheid ein Dauergebührenbescheid.
Dauergebührenbescheid bedeutet konkret, dass dieser Bescheid neben dem aktuellen Jahr (z.B. 2007) auch für die Folgejahre gültig ist. Nur bei Änderungen erhalten Sie einen neuen Gebührenbescheid.
Bleiben also unsere Gebühren sowie Ihre Abfallbehältnisse unverändert, wird zum 15. Februar des Folgejahres (2008, 2009 usw.) die Jahresgebühr in gleicher Höhe automatisch fällig. In diesem Fall erhalten Sie KEINEN neuen Bescheid zugesandt.
Einen Muster-Dauer-Gebührenbescheid finden Sie hier.
Die Zahlungsweise :
Damit Sie die Zahlung nicht mehr vergessen können und folglich auch keine Mahnungsgebühren fällig werden, können sie uns gerne eine Einzugsermächtigung zukommen lassen, das hierzu benötigte Formular finden Sie unter Download, unsere Bankverbindung finden Sie unter Kontakt.
Weitere Infos zur Zahlungsweise finden Sie hier.
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