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Restmüll
Landkreisweit ist für jedes bewohnte oder gewerblich genutzte Grundstück
die Nutzung einer Restmülltonne in angemessenem Umfang Pflicht. 
Sie haben die Wahl zwischen Restmüllbehältern mit
60 Liter, 80/90 Liter, 120 Liter, 240 Liter, 1.100 Liter und (in Absprache)
4.500 Litern Fassungsvolumen.
Die Größe Ihrer Restmülltonne ist abhängig von der
mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Für jede Person
ist ein Mindestvolumen von 15 Litern bei zweiwöchiger Abfuhr zu beachten.
Bei gewerblicher Nutzung des Grundstücks ist die Größe
abhängig von Art und Größe des betriebenen Gewerbes.
Falls die Tonne einmal nicht ausreichen sollte, können zusätzliche
Restmüllsäcke gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro
pro Sack bei allen Wertstoffhöfen und beim team orange gekauft
werden.
Weitere Infos zur Restmüllentsorgung finden Sie hier.
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