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Neuorganisation der Abfallwirtschaft im Landkreis
Würzburg
Vorgeschichte 1998
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg war im Jahr 1998 als
reine Holding gestartet. Unter seinem Dach vereint waren die Kreiskrankenhaus
Ochsenfurt gGmbH, die Kreisalters- und Pflegeheime Würzburg und Aub gGmbH
(jetzt: Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH) sowie die
bereits bestehende Allgemeine Personennahverkehrs GmbH.
Bereits nach wenigen Monaten stand die erste Reform vor der Tür: Der Kreistag
änderte die Unternehmenssatzung und übertrug dem KU alle Aufgaben, die dem Landkreis
nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie dem bayerischen
Abfallgesetz zustehen.
Damit bekam das KU die erste originäre Kompetenz. Auf dem Gebiet der
Abfallentsorgung übernahm es die hoheitliche Funktion des Landkreises und trat
an dessen Stelle.
Ein besonders großer Bedeutungszuwachs war damit - zumindest zunächst - nicht
verbunden. Der Landkreis Würzburg besaß nämlich nur eine koordinierende "Rest-Zuständigkeit",
nachdem der Vollzug im Wesentlichen beim Zweckverband Abfallwirtschaft (Betrieb
des Müllheizkraftwerkes Würzburg), bei einem Müllabfuhrzweckverband sowie bei
den Gemeinden lag.
Neuorganisation 2004
Eine wesentliche Erweiterung erfuhr die Zuständigkeit für die
Abfallentsorgung im Jahr 2004. Die Delegationsverordnung, mit der wesentliche
Aufgaben
an die Gemeinden und einen gemeindlichen Zweckverband übertragen
waren, wurde aufgehoben. Damit wurde der Landkreis Würzburg und
aufgrund der Unternehmenssatzung eine "juristische Sekunde" später
das KU für die
Abfallwirtschaft zuständig.
Lediglich der Betrieb des Würzburger Müllheizkraftwerkes blieb in der
Zuständigkeit des Zweckverbandes Abfallwirtschaft, der von der Stadt
Würzburg und den benachbarten Landkreisen Kitzingen und Würzburg getragen
wird.
Umfangreiche Vorbereitungen waren erforderlich, um 52 verschiedene Systeme
in neue moderne Satzungen zu integrieren. Der Widerstand vieler Gemeinden
und zahlreicher Bürger, eine kritisch-loyale Haltung der Landkreis-Gremien
sowie eine intensive Begleitung der Reform durch die Medien kennzeichneten
das Vorbereitungsjahr 2003.
Letztlich gab der Erfolg dem KU Recht: Der Gesamtaufwand für die Abfallensorgung
im Landkreis konnte um mehr als 15 Prozent gesenkt werden. Für die weitaus
überwiegende Anzahl der Landkreisbürger bedeutete dies zum Teil erhebliche
Gebührensenkungen.
Das vorliegende Konzept wurde aus den 52 verschiedenen gemeindlichen
Lösungen
erarbeitet. Es ist gelungen, eine einheitliche und nachhaltige Abfallentsorgung
und Gebührenstruktur zu finden, mit der sich alle Gemeinden identifizieren
können - wenngleich natürlich nicht jede individuelle Besonderheit
berücksichtigt werden konnte.
Die Aufgaben wurden dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg übertragen,
da dort bereits die Bereiche Bioabfall, Bauschutt, Grüngut und Wertstoffe
angesiedelt waren.
Ein wesentlicher Einspareffekt ist bei den Verwaltungskosten erzielt worden,
nachdem bislang in 52 Gemeinden getrennt verwaltet wurde und jetzt nur
noch eine Stelle damit befasst ist.
Eine bessere Organisation der Müllabfuhr ist dadurch erreicht worden,
dass Restmüll und Bioabfall Gemeinde übergreifend eingesammelt
wird. Zeit- und personalaufwändige Leerfahrten entfallen.
Nach einem Jahr lässt sich eine erste Bilanz ziehen. Anfang September
2004 war die Gebührenveranlagung weitgehend abgeschlossen. Da sich
die Ausgaben im kalkulierten Rahmen bewegen, werden die Abfallgebühren
im Jahr 2005 konstant bleiben.
Fazit: Die Neuorganisation der Abfallwirtschaft hat
sich bewährt.
Veränderungen im Jahre 2005
DER UMZUG
Seit Januar 2005 ist der Fachbereich Abfallwirtschaft des Kommunalunternehmens
des Landkreises Würzburg in den umgebauten Räumen des ehemaligen Müllabfuhrzweckverbandes
am Veitshöchheimer Mainufer zu finden.
Damit ist eine kostensparende und effektivere Zusammenarbeit des Abfuhrbetriebes
mit der Verwaltung unter einem Dach gesichert.
Die neue Anschrift lautet:
team orange
Am Güßgraben 9, 97209 Veitshöchheim
Hotline: 01 80/3 45 10 00 *, Fax: 01 80/3 45 10 10 (9 ct/min)
(* 9 ct/min aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
DAS NEUE LOGO
Ebenfalls seit Januar 2005 tritt der Fachbereich Abfallwirtschaft des Kommunalunternehmens
des Landkreises Würzburg, mit neuem Namen, neuem Logo sowie einem neuen
Servicekonzept auf.
Unser Ziel: mehr Service für unsere Kunden. So haben wir zum Jahreswechsel
die Service-Hotline
01 80/3 45 10 00 *
eingeführt und das KundenCenter in Veitshöchheim neu bezogen.
(* 9 ct/min aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunk)
Neuerungen 2006
Im Frühjahr 2006 haben wir die Dauergebührenmarke für die Restmüll- und Biotonne eingeführt. Insgesamt wurden so rund 88.000 Abfallgefäße etikettiert und sind ab sofort eindeutig zuordenbar. Die Marken müssen nur noch alle 5 – 6 Jahre ausgetauscht werden. Ohne Marke erfolgt keine Leerung mehr.
Im Sommer 2006 einigten wir uns mit der Fa. Kirsch und Sohn über die Einführung der Papiertonne im Jahr 2007.
Projekte 2007
Das Beste vorweg: Unsere Gebühren haben wir ab 2007 gesenkt. Grund hierfür sind die niedrigeren Verbrennungskosten, die wir somit an Sie weitergeben.
Im Jahr 2007 erhielten Sie Ihren Gebührenbescheid erstmals als "Dauer"-gebührenbescheid. Er gilt solange fort, bis sich die Gebührengrundlagen ändern.
Außerdem haben wir zusammen mit der Firma SERO die Blaue Papiertonne im Landkreis Würzburg erfolgreich eingeführt.
NEUES für das Jahr 2008
Das beste vorweg, denn das ändert sich nicht: wir konnten im Jahr 2007 für Sie die Abfallgebühren um durchschnittlich 7,5 % senken – und auch nächstes Jahr bleiben die Abfallgebühren konstant!
Unter dem Motto „Bei uns bewegt sich was!“ planen wir zur Zeit die Übernahme der Restmüll- und Bioabfuhr im südlichen Landkreis.
Das bedeutet, dass im Süden des Landkreises Würzburg die Abfuhr der Restmüll- und Biotonnen ab Januar 2008 nicht mehr über die Firma NBS/SULO erfolgt, sondern direkt durch das team orange. Wir sehen uns dann also auch im Süden wöchentlich!
Weil sich die Abfallgebühren im nächsten Jahr nicht verändern, erhalten Sie nächstes Jahr von uns KEINEN neuen Gebührenbescheid. Ihr letzter Gebührenbescheid war ein „Dauer“gebührenbescheid.
Dauergebührenbescheid bedeutet, dass dieser Bescheid neben dem aktuellen Jahr auch für die Folgejahre gültig ist. Deshalb ist die Abfallgebühr jährlich automatisch zum 15. Februar fällig.
Damit Sie die Zahlung nicht mehr vergessen können und folglich auch keine Mahnungsgebühren fällig werden, können Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung zukommen lassen, das hierzu benötigte Formular finden Sie unter Download.
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