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Wertstoffhöfe
Wir betreiben für Sie insgesamt über 30 Wertstoffhöfe im Landkreis Würzburg. Dort können Sie die meisten verwertbaren Abfälle („Wertstoffe“) abgeben. Als besonderen Service haben wir die Wertstoffhöfe mit Containern für Sperrmüll, Bauschutt und sonstige Baustellenabfälle ausgestattet.
Jeder Landkreisbürger darf unabhängig von seiner „Heimatgemeinde” alle Sammelstellen ohne eine gesonderte Gebühr nutzen. Die Finanzierung dieser Einrichtungen erfolgt über die jährliche Abfallgebühr („All-Inclusive-Gebühr“). Einzig für die Entsorgung von Altreifen müssen Sie auf dem Wertstoffhof eine zusätzliche Gebühr zahlen.
Folgende Wertstoffe bzw. Abfälle können Sie an den Wertstoffhöfen abgeben:
Altbatterien (Gerätebatterien)
Neben der Problemmüllsammlung ist die Abgabe von Trocken-, Akku- und Knopfzellen auch auf den Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen möglich.
Altfette
Entsorgung von Speisefetten und -ölen in haushaltsüblichen Mengen über die Wertstoffhöfe möglich; Kleinmengen bitte über die Restmüllbehälter.
Altkleider, Schuhe
Altkleider, Federbetten und Kissen sowie Schuhe in tragbarem Zustand.
Altkleider-Container sind nicht auf allen Wertstoffhöfen vorhanden. Allerdings stehen auch in vielen Gemeinden Altkleider-Container an frei zugänglichen Plätzen für Sie bereit. Bitte nehmen Sie bei Unklarheiten mit uns oder mit Ihrer Gemeindeverwaltung Kontakt auf.
Altpapier
Papier und Kartonagen können Sie weiterhin – auch nach der Einführung der Blauen Papiertonne – in die Papiercontainer auf allen Wertstoffhöfen werfen. Entsorgen Sie bitte nur hochwertige Altpapiere wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher (ohne Plastikeinband), Karten und Briefe, Wellpappe, Papiertüten oder Kartonagen über die Papiercontainer. Bitte zerkleinern und zerlegen Sie die Kartons vor dem Einwurf in die Container. Nur so kann die Kapazität der Container im Interesse Ihrer Mitbürger sowie einer wirtschaftlichen Entsorgung richtig ausgenutzt werden.
Altreifen
Ausschließlich PKW-Reifen mit und ohne Felgen (gesonderte Gebühr: 3,50 € / Reifen). LKW- und Traktorreifen werden nicht angenommen.
Bauschutt
(nur bis 200 l auf Wertstoffhof möglich)
Nicht sortierfähige Gemische aus Ziegeln, Beton, Glas, Steinen, Mörtel, Fliesen.
Achtung: Fensterglas ohne Rahmen, Drahtglas, Glasbausteine, Lampenschirme, Glasgeschirr, farbiges Flachglas, Sicherheitsglas (kein Verbundglas) gehören ebenfalls in den Bauschutt.
Neue Regelung seit Januar 2007:
Bauschutt bei Anlieferung auf Wertstoffhöfe (nur bis 200 l möglich): inklusive
Sonstige Baustellenabfälle
(nur bis 200 l auf Wertstoffhof möglich)
Gipskarton, Heraklith, Glas- und Mineralfasermatten, verschmutzte Kunststoffplanen u.ä.
Neue Regelung seit Januar 2007:
Sonstige Baustellenabfälle bei Anlieferung auf Wertstoffhof (nur bis 200 l möglich): inklusive
CDs und DVDs über die Blueboxx
Elekto-Altgeräte
Zum Beispiel Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher, Computer, HiFi-Geräte und alle Elektrogroß- und Elektrokleingeräte auf den Wertstoffhöfen in Greußenheim, Höchberg, Kürnach (WSH Wachtelberg), Ochsenfurt, Reichenberg (WSH Klingholz), Rottendorf (WSH Wöllrieder Hof) und ab 01.09.2008 Veitshöchheim (WSH Schleehof).
Als Besonderheit ist im Landkreis Würzburg die Abgabe von Haushaltsgroßgeräten wie z.B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wäschetrocknern, Elektroherden, Mikrowellen, elektrischen Kochplatten und Heizgeräten, Ölradiatoren, Ventilatoren usw. auch weiterhin auf allen bestehenden Wertstoffhöfen möglich.
Alle anderen Elektro-Altgeräte nur auf den sechs genannten Wertstoffsammelstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Wertstoffhöfe der „Stadtreiniger” in Würzburg keine Kühl- und Gefriergeräte von Landkreisbürgerinnen und -bürgern mehr annehmen. Problemmüll kann dagegen weiterhin in haushaltsüblichen Mengen bei den Wertstoffhöfen der „Stadtreiniger” in Würzburg abgegeben werden.
Flaschenkorken
Flaschenkorken werden auf den Wertstoffhöfen gesammelt und anschließend verwertet.
Glas
Nach Farben sortiert (weiß, grün, braun) in die Glascontainer. Andersfarbiges Glas (blau, gelb oder rot) werfen Sie bitte zum Grünglas.
Fensterglas ohne Rahmen, Drahtglas, Glasbausteine, Lampenschirme, Glasgeschirr und Keramik, farbiges Flachglas, Sicherheitsglas (kein Verbundglas!) entsorgen Sie grundsätzlich über den Bauschuttcontainer.
Grüngut (bis 500 Liter)
Überwiegend Gras, Heckenschnitt oder sonstige Kleinteile. Baumschnitt und größere Sträucher direkt zur Kompostieranlage, zur Grüngutsammelstelle oder zur Straßensammlung.
Holzabfälle (bis 2 cbm)
Behandeltes Holz von Möbeln, Fensterläden, Holzdielen, Kanthölzer bis zu einer Länge von 2,0 m u.ä. Bitte beachten Sie, dass Holz aus Umbauten oder von einem Abbruch nicht mehr haushaltsüblich ist und somit über private Entsorger zu entsorgen ist.
Metalle
Pfannen, Töpfe, Kabel, Fahrräder, Herde und Öfen für feste Brennstoffe (ohne Ofensteine) usw. Ölöfen müssen restentleert sein (kein Öl mehr im Tank).
Bitte beachten Sie, dass wir keine Druckbehälter wie Feuerlöscher oder Gasflaschen annehmen.
PU-Schaumdosen
Neben der Problemmüllsammlung ist die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen auch auf den Wertstoffhöfen möglich.
Sperrmüll (2 cbm pro Anlieferung)
Sofa, Sessel, größere Lampen, Matratzen, große Kunststoffbehälter, Teppiche, große Haushaltsgegenstände aus Kunststoff (z.B. Gartenstühle, Wannen, Regentonnen).
Wir bitten Sie im Interesse eines reibungslos funktionierenden Betriebs der Wertstoffhöfe die nachfolgenden Benutzungsregeln verbindlich zu beachten:
- Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen unserer Mitarbeiter vor Ort.
- Klären Sie die Einzelheiten zur Vermeidung von Missverständnissen und Reklamationen bitte vor der Entleerung Ihrer Abfälle.
- Wir nehmen nur haushaltsübliche Mengen an. Die jeweiligen Mengenbegrenzungen sind bei der jeweiligen Abfall- bzw. Wertstoffart vermerkt.
- Sämtliche Mengenbegrenzungen gelten je Öffnungstag und Anlieferer. Eine Teilabladung ist nicht zulässig!
- Bitte sortieren Sie die Abfälle vor, das erleichtert das Abladen und vermeidet Wartezeiten.
- Bitte zerlegen und zerkleinern Sie die Abfälle (z.B. Entfernen von Fensterscheiben, Zerlegen von Möbeln, Trennung von Bauschutt) zuhause. Auf den Wertstoffhöfen ist dies aus versicherungsrechtlichen Gründen sowie aufgrund der hohen Verletzungsgefahr nicht zulässig.
- Ebenso ist es aus versicherungsrechtlichen Gründen dem Wertstoffwart grundsätzlich nicht erlaubt, Ihnen beim Ausladen aus dem Fahrzeug zu helfen. Bei großen und/oder schweren Geräten bringen Sie daher eine geeignete Hilfskraft mit.
- Grundsätzlich gilt: die Gegenstände müssen aus Haushalten stammen und dürfen aufgrund ihrer Ausmaße nicht in eine Restmülltonne oder einen Restmüllsack passen. Bitte bei massiven Teilen wie z.B. Tanks, Acrylbadewannen, Gartenteichelementen beachten: diese dürfen eine Kantenlänge von max. 0,80 x 1,00 m haben.
Sämtliche Mengenbegrenzungen je Öffnungstag und Anlieferer. Eine Teilabladung ist unzulässig.
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