Gebühren

Abfallgebühren – Warum, wie viel, wofür…

Das Beste

Auch 2013 bleiben die Abfallgebühren auf ihrem niedrigem Niveau konstant. Damit liegen wir trotz steigender Lebenshaltungs- und Nebenkosten noch um durchschnittlich 7,5 % unter den Gebühren von 2004. Die Würzburger Landkreisbürger zahlen rund 11,2%-Punkte weniger als der Durchschnitt in Deutschland! Und das bei deutlich mehr Inklusiv-Leistungen.

 

Auf welchem System beruhen die Abfallgebühren

Auf welchem System beruhen die Abfallgebühren

Die jährliche Abfallgebühr orientiert sich immer an der Größe Ihrer Restmülltonne, die Sie unter Beachtung des Mindestvolumens frei wählen können.

Als „All-Inclusive-Gebühr“ schließt die Gebühr eine Vielzahl an Entsorgungsleistungen ein und führt dazu, dass Haushalte fast keine Zusatzgebühren mehr zahlen müssen.

Wie hoch sind die Abfallgebühren im Landkreis Würzburg

Wie hoch sind die Abfallgebühren im Landkreis Würzburg

Im Detail entnehmen Sie die jährlichen Abfallgebühren sowie die Zusatzgebühren für besondere Leistungen bitte der Gebührenübersicht.

Was erhalte ich als Gegenleistung?

Was erhalte ich als Gegenleistung?

In der Abfallgebühr sind neben der Restmülltonne u. a. die Nutzung der Biotonne, die Problemmüll- und Grüngutentsorgung sowie fast alle Leistungen auf den Wertstoffhöfen (Sperrmüll, Altholz, Altmetall, Elektro-Altgeräte, Altglas etc.) inklusive.

Auch für die Blaue Papiertonne zahlen Sie keinen Cent extra.

Für die Entsorgung der Gelben Säcke zahlen Sie bereits beim Kauf von Verkaufsverpackungen der Dualen Systeme mit. Es handelt sich hierbei um ein gesondertes Entsorgungssystem, für das Sie keine Abfallgebühren an uns zahlen müssen.

Ausgenommen sind einige wenige Leistungen, bei denen wir eine spezielle Gebühr direkt vom Abfallerzeuger und Verursacher verlangen (z.B. größere Mengen Bauschutt oder Altreifen).

Wer ist Gebührenpflichtiger?

Wer ist Gebührenpflichtiger?

Gebührenpflichtig ist immer der Grundstücks- oder Wohnungseigentümer; mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch.

Als Mieter wenden Sie sich deshalb bei Änderungswünschen bitte stets an Ihren Vermieter. Informationen für Mieter und Vermieter erhalten Sie unten bei den Downloads.

Was bedeutet "Dauergebührenbescheid"?

Was bedeutet "Dauergebührenbescheid"?

Seit 2007 gibt es den so genannten Dauergebührenbescheid. Das bedeutet konkret, dass dieser Bescheid über das aktuelle Jahr hinaus, auch für die Folgejahre gültig ist. Einen neuen Gebührenbescheid erhalten Sie also nur bei Änderungen!

Wenn die Gebühren und Ihre Abfall-Behältnisse unverändert bleiben, wird zum 15. Februar jedes Jahres die Abfallgebühr in gleicher Höhe automatisch fällig.

Sie erhalten KEINEN neuen Bescheid mehr zugesandt. Diese Handhabung ermöglicht eine deutliche Kosteneinsparung im Druck- und Versandbereich, die wiederum zu unseren niedrigen Abfallgebühren beiträgt.

Wann ist die Abfallgebühr fällig?

Wann ist die Abfallgebühr fällig?

Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind einmal jährlich zu entrichten; sie werden jedes Jahr zum 15. Februar fällig. Bei Änderungen während des Jahres erhalten Sie einen monatsgenauen Änderungsbescheid. Je nach Fallkonstellation führt dies zu einer Gutschrift oder einer Nachzahlung.

An welche Bankverbindung muss die Abfallgebühr überwiesen werden?

An welche Bankverbindung muss die Abfallgebühr überwiesen werden?

Wenn Sie uns die Abfallgebühren überweisen möchten, dann erledigen Sie dies bitte bis zum 15. Februar auf unser Konto bei der


Sparkasse Mainfranken Würzburg,
BLZ 790 500 00,
Konto-Nr. 438 664 58.


Bitte geben Sie auf der Überweisung unbedingt die Gebührenbescheidnummer Ihres zuletzt erhaltenen Dauergebührenbescheides an. Falls Sie diesen nicht mehr griffbereit haben, hilft uns auch die Objektnummer. Diese finden Sie auf der Dauergebührenmarke jeder angemeldeten Restmüll-, Bio- und Papiertonne.

Wir weisen darauf hin, dass die jährliche Abfallgebühr eine öffentliche Abgabe ist und nicht einfach gekürzt oder verspätet bezahlt werden kann. In diesem Fall werden die gesetzlichen Mahn- und Säumniszuschläge erhoben.

Wenn Sie Unklarheiten oder Fragen zu Ihrem Gebührenbescheid haben, wenden Sie sich bitte gleich an uns. Rückwirkende Änderungen sind leider nicht möglich.

 

Einzugsermächtigung oder Überweisung?

Einzugsermächtigung oder Überweisung?

Nachdem die Abfallgebühr nur einmal im Jahr fällig wird, gerät sie bei vielen unserer Kunden schnell in Vergessenheit. Damit Ihnen dies nicht passiert, können Sie uns gerne eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilen. Damit ermöglichen Sie uns eine noch einfachere und kostengünstigere Gebührenerhebung! Die Gebühren werden dann automatisch zum 15. Februar von Ihrem Konto abgebucht.

Sie wollen Ihre Gebühren (wie schon 86 % unserer Kunden) einziehen lassen?

Dann erteilen Sie uns einfach mit dem aktuellen Formblatt eine Einzugsermächtigung. Damit können Sie die Zahlung der jährlichen Abfallgebühren nicht mehr vergessen.

Sie haben uns schon eine Einzugsermächtigung erteilt? Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben und teilen Sie uns Änderungen zeitnah mit.