Gewerbeabfälle

Alle Betriebe des Handwerks, der Industrie, des Handels und des Dienstleistungsgewerbes sind gesetzlich verpflichtet, Pappe/Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle sowie biologisch abbaubare Abfälle separat zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen. Die gleiche Verpflichtung trifft auch freiberuflich und durch öffentliche Einrichtungen genutzte Grundstücke. Grundsätzlich können Gewerbetreibende frei entscheiden, welchen Entsorger sie mit der Abholung dieser Behälter betrauen.

Dies gilt jedoch nicht für die Verwertung von Restmüll. Dieser muss über ausreichend große, zusätzliche Restmüllbehälter gesammelt und schadlos beseitigt werden. Das team orange prüft deshalb in jedem Einzelfall, ob die vorhandene Restmülltonne für die nicht verwertbaren Abfälle ausreicht oder ob das Restmüllvolumen erhöht werden muss. Abhängig ist die Größe der Behälter von Art und Umfang der gewerblichen Nutzung (z. B. Anzahl der Beschäftigten) sowie der praktizierten Abfalltrennung vor Ort.

Jeder Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende ist verpflichtet, dem team orange die hierfür notwendigen Angaben mitzuteilen. Das passende Formular finden Sie hier.

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