Information zur Erhebung von Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO
1. Wer erhebt Daten?
team orange
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abfallwirtschaftsbetrieb
Am Güßgraben 9
97209 Veitshöchheim
Telefon & Fax: 0931 / 6156 400
Internet: www.team-orange.info
E-Mail: info@team-orange.info
Gesetzlicher Vertreter: Der Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg, siehe www.kommunalunternehmen.de/information/impressum.
2. Wer ist Datenschutzbeauftragter des team orange?
Der Datenschutzbeauftragte des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg, erreichbar über die unter 1. genannten Kontaktdaten oder unter www.kommunalunternehmen.de.
3. Wofür und auf welcher Rechtsgrundlage erhebt das team orange Daten?
Die Daten werden erhoben, um folgende Leistungen ordnungsgemäß erbringen zu können:
- An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern sowie Sondergefäßen
- Erteilung, Änderung und Widerruf von Lastschriftmandaten
- Inanspruchnahme und Durchsetzung abfallwirtschaftlicher Rechte und Pflichten
- Gebührenerhebung
Die Erhebung von Daten ist insbesondere in den folgenden Rechtsvorschriften geregelt:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Bayerisches Abfallgesetz
- Bayerisches Kommunalabgabengesetz
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
- Unternehmenssatzung für Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
- Satzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Würzburg
- Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Würzburg
- Bekanntmachung nach § 18 der Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Würzburg
Bitte beachten Sie, dass an dieser Stelle nur die wichtigsten Rechtsvorschriften genannt werden können, da eine vollständige Aufzählung zu umfassend wäre.
4. Welche Daten erhebt das team orange?
Je nach Einzelfall können oder müssen folgende Daten erhoben werden:
- Ort und Adresse von Grundstücken
- Name, Anschrift und Kontaktdaten von Grundstückseigentümern und sonstigen Personen
- Anzahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen
- Art der Grundstücksnutzung (Wohnen, Gewerbe, gemischte Nutzung, unbewohnt, ungenutzt, Veranstaltung)
- Bei gewerblicher Nutzung: Name und Anschrift des Betriebs mit vertretungsberechtigter Person, Art des Betriebs, Größe der Nutzfläche, Anzahl der Mitarbeiter, Angaben zur Entsorgung von Gewerbeabfällen
- Anzahl und Größe der auf dem jeweiligen Grundstück ggf. vorhandenen Abfallbehälter
- Art und Menge der auf dem jeweiligen Grundstück ggf. angefallenen Abfälle
- Art und Häufigkeit ggf. festgestellter Fehl- oder Überfüllungen von Abfallbehältern
- Bankverbindung
- Kfz-Kennzeichen (nur bei Selbstanlieferungen auf bestimmten Entsorgungsanlagen)
- Sonstige individuelle Rückmeldungen und Anliegen (z.B. Lob oder Kritik)
5. Müssen die Daten beim team orange angegeben werden?
Ja. Die Abfallentsorgung für private Haushalte und die Entsorgung von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben ist öffentlich-rechtlich organisiert. Den gesetzlichen Vorschriften (siehe hier) entsprechend besteht hierfür ein Anschluss- und Benutzungszwang.
6. Werden die Daten ausschließlich automatisiert verarbeitet?
Nein. Es erfolgt keine vollständig automatisierte Datenverarbeitung. Die Bearbeitungsprozesse enthalten an mehreren Stellen durch die Mitarbeiter des team orange vorzunehmende Prüfschritte und Möglichkeiten zur Korrektur eventueller Fehler.
7. Werden Kundenprofile angelegt oder erzeugt?
Nein. Es werden keinerlei Profile, Rankings, Ratings, Scores oder Ähnliches angelegt oder erzeugt.
8. Erhalten auch andere Firmen und Institutionen die Daten?
In Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall können auch andere Firmen und Institutionen die Daten erhalten. Dies kann folgende Arten von Dienstleistern betreffen:
- Dienstleister für die Entsorgung spezieller Abfälle (nur bei Selbstanlieferungen auf bestimmten Entsorgungsanlagen)
- Kreditinstitut zur Zahlungsabwicklung
- Dienstleister für Druck und Versand von Schreiben
- Dienstleister für Forderungsmanagement sowie Gerichtsvollzieher
Die genannten Firmen und Institutionen erhalten nicht alle Daten, sondern nur diejenigen, die für die konkrete Tätigkeit erforderlich sind. Die vom team orange beauftragten Dienstleister dürfen die Daten ausschließlich für die Erfüllung der dem team orange obliegenden Aufgaben verwenden. Die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für eigene Zwecke ist nicht zulässig.
9. Beschafft sich das team orange auch Daten von Dritten?
Ja. Um eine gleichmäßige und landkreisweit einheitliche Entsorgung sicherstellen zu können und zur Klärung besonders gelagerter Einzelfälle beschafft sich das team orange auf Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften folgende Daten:
- Von im Landkreis Würzburg gelegenen Gemeinden: Ort und Adresse von Grundstücken, Name, Anschrift und Kontaktdaten von Grundstückseigentümern, Anzahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen
- Aus dem GEWAN-Gewerbeportal des Freistaats Bayern: Anschrift und Name des Betriebs, Schwerpunkttätigkeit des Betriebs, Datum der Gewerbeanmeldung.
10. Werden die Daten ins Ausland oder an internationale Organisationen übermittelt?
Nein.
11. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Daten mit Bezug zum Grundstück bzw. Grundstückseigentümer werden zehn Jahre nach der Abmeldung des Grundstücks bzw. Grundstückseigentümers gelöscht, Daten mit Bezug zur Verfüllung einer Deponie nach Beendigung der Nachsorgephase der Deponie und sonstige Daten zehn Jahre nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs.
12. Wer erteilt Auskünfte über die gespeicherten Daten und korrigiert darin ggf. enthaltene Fehler?
Zuständig ist das team orange.
13. Welche Rechte haben Kunden des team orange?
Kunden des team orange sind berechtigt,
- Auskünfte über ihre gespeicherten Daten einzuholen,
- die Verarbeitung von Daten einzuschränken, soweit die Erledigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsauftrags dies zulässt,
- der Verarbeitung von Daten zu widersprechen bzw. diese zu widerrufen, soweit die Erledigung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsauftrags dies zulässt und
- Daten löschen zu lassen, soweit der öffentlich-rechtliche Entsorgungsauftrag und die einschlägigen Aufbewahrungsfristen dies zulassen.
14. Beschwerdemanagement
Beschwerden nehmen das team orange sowie die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsichtsbehörde entgegen.
Darüber hinaus steht der für den Datenschutz in Behörden zuständige bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz für Beschwerden zur Verfügung.