Abfallgebühren
Zur Finanzierung unserer Leistungen erheben wir Gebühren.
Die wichtigsten Antworten rund um die Abfallgebühr im Landkreis Würzburg finden Sie hier:
Höhe
Die Restmülltonne entscheidet...Die Höhe der Abfallgebühr orientiert sich an der Größe Ihrer Restmülltonne. Zur Bestimmung des jeweiligen Fassungsvermögens wird pauschal ein Mindestvolumen von 15 Litern Restmüll pro Bewohner angesetzt. Als Bewohner zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen, unabhängig von Alter oder Dauer ihres tatsächlichen Aufenthalts. An jedem Grundstück ist mindestens eine 60-Liter-Restmülltonne (kleinste Gefäßgröße) vorzuhalten.
Restmüllbehälter |
zulässige Personenzahl | jährliche Abfallgebühr |
60 | bis 4 | 207 € |
90 | bis 6 | 262 € |
120 | bis 8 | 318 € |
240 | bis 16 | 538 € |
1.100 | --- | 2.283 € |
Sollte es innerhalb eines Kalenderjahres zu Änderungen (z. B. wegen der Geburt eines Kindes) kommen, kann das Restmüllvolumen jederzeit angepasst werden. Kunden erhalten dann einen monatsgenauen Änderungsbescheid, der entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung beinhaltet.
Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Grundstücke ist ein weiteres Restmüllgefäß in angemessenem Umfang bereitzustellen. Werden Grundstücke sowohl gewerblich als auch privat genutzt, ist eine Aufstockung des privat benötigten Restmüllvolumens notwendig und zulässig.
Fälligkeit
Nur einmal pro JahrDie Gebühren für die Abfallentsorgung sind einmal jährlich zum 15. Februar fällig.
Sie können uns (wie 90 % unserer Kunden) gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, oder die Gebühren selbst überweisen.
Unsere Gegenleistung
(Fast) Alles inklusive...Unsere „All-Inclusive-Gebühr“ eine Vielzahl an Entsorgungsleistungen. Das bedeutet: auf den Wertstoffhöfen zahlen Sie nur in Ausnahmefällen zusätzliche Gebühren.
Von der Abfallgebühr nicht erfasst ist lediglich die Abholung der Gelben Tonne. Die Gebühren für die Entsorgung von Verpackungen sind bereits in die Verkaufspreise einkalkuliert und werden nicht ans team orange bezahlt.
Gebührenpflichtiger
Gebührenpflichtig ist der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer.
Mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch.
Mieter wenden sich bei Änderungswünschen bitte stets an ihren Vermieter.
Sollten Eigentümerdaten (z. B. aufgrund eines Verkaufs) veraltet sein, nehmen wir Änderungsmeldungen gerne über unser Erfassungsformular entgegen.
Für die Änderung von Bankdaten verwenden Sie bitte unser SEPA-Lastschriftmandat.
Dauergebührenbescheid
Ein Bescheid, der auf Dauer gilt
Standardmäßig erhalten unsere Kunden einen sogenannten „Dauergebührenbescheid“. Das bedeutet, dass der jeweilige Bescheid über das aktuelle Jahr hinaus, auch für die Folgejahre gültig ist.
Einen neuen Gebührenbescheid erhalten Sie nur bei gebührenrelevanten Änderungen.
Überweisung von Abfallgebühren
Abfallgebühren überweisen Sie bitte zum Fälligkeitstermin (jährlich zum 15. Februar) auf unser Konto bei der
Sparkasse Mainfranken Würzburg,
IBAN: DE05 7905 0000 0043 8664 58,
BIC: BYLADEM1SWU.
Denken Sie zur besseren Zuordnung Ihrer Zahlung unbedingt daran, die jeweilige Objektnummer anzugeben. Diese finden Sie auf Ihrem zuletzt erhaltenen Gebührenbescheid.
SEPA-Lastschriftmandat
Natürlich besteht für Grundstückseigentümer die Möglichkeit, am bequemen Lastschriftverfahren teilzunehmen. Fast 90 % unserer Kunden haben uns dazu bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Der entsprechende Vordruck ist direkt hier erhältlich.