Abfallgebühren ab dem 1.1.2025

Zur Finanzierung unserer Leistungen erheben wir Gebühren. 

Höhe der Gebühren

Die Höhe der Abfallgebühr orientiert sich an der Größe Ihrer Restmülltonne. Zur Bestimmung des jeweiligen Fassungsvermögens wird pauschal ein Mindestvolumen von 15 Litern Restmüll pro Bewohner angesetzt. Als Bewohner zählen alle mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeten Personen, unabhängig von Alter oder Dauer ihres tatsächlichen Aufenthalts. An jedem Grundstück ist mindestens eine 60-Liter-Restmülltonne (kleinste Gefäßgröße) vorzuhalten. 

Sollte es innerhalb eines Kalenderjahres zu Änderungen (z. B. wegen der Geburt eines Kindes) kommen, kann das Restmüllvolumen jederzeit angepasst werden. Kunden erhalten dann einen monatsgenauen Änderungsbescheid, der entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung beinhaltet.

Restmüllbehälter in Litern zulässige Personenzahl Abfallgebühr/ Jahr
60 bis 4 231,69 Euro
90 bis 6 295,10 Euro
120 bis 8 358,51 Euro
240 bis 16 612,14 Euro
1.100 --- 2.461,31 Euro

Alle Informationen rund um die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 haben wir für Sie zusammengestellt: häufig gestellte Fragen rund um die Gebührenanpassung 

Für gewerblich oder freiberuflich genutzte Grundstücke ist ein weiteres Restmüllgefäß in angemessenem Umfang bereitzustellen. Werden Grundstücke sowohl gewerblich als auch privat genutzt, ist eine Aufstockung des privat benötigten Restmüllvolumens notwendig und zulässig.

Fälligkeit

Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind einmal jährlich zum 15. Februar fällig. Sie können uns gerne ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, oder die Gebühren selbst überweisen.

Unsere Gegenleistung

Unsere „All-Inclusive-Gebühr“ beinhaltet eine Vielzahl an Entsorgungsleistungen. Das bedeutet, dass Sie auf den Wertstoffhöfen nur in Ausnahmefällen zusätzliche Gebühren zahlen. 

Die Abholung der Gelben Tonne ist nicht in der Abfallgebühr erfasst. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungen sind bereits in die Verkaufspreise einkalkuliert und werden nicht an team orange bezahlt.

Gebührenpflichtiger

  • Gebührenpflichtig ist der Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümer.
  • Mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch.
  • Mieter wenden sich bei Änderungswünschen bitte stets an ihren Vermieter.
  • Sollten Eigentümerdaten (z. B. aufgrund eines Verkaufs) veraltet sein, nehmen wir Änderungsmeldungen gerne über unser Erfassungsformular entgegen.
  • Für die Änderung von Bankdaten verwenden Sie bitte unser SEPA-Lastschriftmandat.

Dauergebührenbescheid

Standardmäßig erhalten unsere Kunden einen sogenannten „Dauergebührenbescheid“. Das bedeutet, dass der jeweilige Bescheid über das aktuelle Jahr hinaus, auch für die Folgejahre gültig ist. Einen neuen Gebührenbescheid erhalten Sie nur bei gebührenrelevanten Änderungen.

Überweisung von Abfallgebühren

Abfallgebühren überweisen Sie bitte zum Fälligkeitstermin (jährlich zum 15. Februar) auf unser Konto bei der

Sparkasse Mainfranken Würzburg

IBAN: DE05 7905 0000 0043 8664 58

BIC: BYLADEM1SWU

Denken Sie zur besseren Zuordnung Ihrer Zahlung unbedingt daran, die jeweilige Objektnummer anzugeben. Diese finden Sie auf Ihrem zuletzt erhaltenen Gebührenbescheid.

SEPA-Lastschriftmandat

Natürlich besteht für Grundstückseigentümer die Möglichkeit, am bequemen Lastschriftverfahren teilzunehmen. Der entsprechende Vordruck ist direkt hier erhältlich.